Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenzen

Gerne helfen wir Ihnen im Falle der Überschuldung bei den Verhandlungen mit Ihren Gläubigern weiter. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht zustandekommen, beraten wir Sie auch im Hinblick auf ein gerichtliches Verbraucherinsolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung.

Für das Verbraucherinsolvenzverfahren kommt unter Umständen Beratungshilfe für Sie in Betracht, welche für Sie ein möglichst kostengünstiger Weg zur Verfahrensdurchführung sein kann.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren stellt jedoch in jedem Fall eine Chance für Sie dar, sich aus der Schuldenfalle zu befreien und somit einen finanziellen Neuanfang zu unternehmen.

Regelinsolvenzen

Neben dem Verbraucherinsolvenzverfahren stehen wir Ihnen auch gerne bei der Durchführung einer Regel- bzw. Unternehmensinsolvenz zur Seite.

Bei rechtzeitiger Einschaltung eines Anwalts läßt sich jedoch häufig ein Sanierungskonzept erarbeiten, sodaß das Regelinsolvenzverfahren nicht immer durchgeführt werden muß. Im Falle einer günstigen Prognose empfiehlt sich sowohl für Gläubiger als auch für Schuldner eine Weiterführung des in Finanznot geratenen Unternehmens.

Gläubigerseite

Ein häufig vernachlässigter Punkt ist die Forderungssicherung gegenüber Vertragspartnern. Durch frühzeitiges Handeln läßt sich in der Regel mit großem Erfolg der eigene Zahlungsanspruch durchsetzen. Hierzu finden Sie weitere Informationen in der Rubrik "Forderungsmanagement". Sollte jedoch einmal einem Ihrer Schuldner die Zahlungsunfähigkeit drohen, unterstützen wir Sie gerne bei einer möglichst weitgehenden Realisierung Ihrer Forderung.